Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Bayerischen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen BRK-Bereitschaft. Er nimmt dort wie alle anderen am Dienst teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwändiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit ihrem Vierbeiner zu absolvieren haben. Daher muss ihnen hierzu statt anderer Dienste weitestgehend die Möglichkeit eingeräumt werden. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.
Die Belange der Rettungshundearbeit im Hinblick auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden koordinierend vom DRK-Generalsekretariat wahrgenommen. Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen.
Die Aktiven können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes, zum Beispiel bei Verschüttungen durch Gasexplosionen, eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen in der Fläche stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.
Eine Vorstellung von der Arbeit der Staffeln in den Kreisverbänden bekommen Sie in diesem Video aus Cham.