Die Arbeit der Psychosozialen Notfallversorgung zielt einerseits auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene oder Unfallzeugen von Notfällen) ab. Andererseits rückt sie die Einsatzkräfte selbst in den Fokus. Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula in einem Rahmenkonzept des DRK beschrieben.
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen – etwa dann, wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen.
Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird im DRK bundesweit von weit über 100 sogenannten Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten übernommen. Mitarbeitende dieser Dienste sind in einer psychosozialen Grundausbildung, der Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer sowie in Hospitations- und Praktikumsphasen auf ihre Einsatztätigkeit vorbereitet worden. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind verbindlicher Standard.
Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind spezielle Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Entsprechend flankiert werden diese von psychosozialen Fachkräften.